Solaranlagen:
Pauschalbetrag von € 500,--/Anlage
Fotovoltaikanlagen:
Pauschalbetrag von € 500,--/KW, max. 3 KW (Obergrenze: € 1.500,--/Anlage
Biomasse-Heizanlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen
Erdwärme:
Pauschalbetrag von € 1.000,--
Haus- und Hofzufahrten:
Werden von der Gemeinde Stubenberg mit € 5,23 pro Quadratmeter gefördert.
Sonstige öffentlich geförderte Wege werden mit 20 %iger Gemeindeförderung unterstützt.
Fahrsicherheitstraining:
Das Fahrsicherheitstraining der Führerscheingruppe „B“ wird von der Gemeinde mit Euro 100,-- gefördert.